| Allgemeine Vertragsbedingungen für Trainingsmaßnahmen der Firma wortwechsel |
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1. Geltungsbereich 1.1 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für den Abschluss von Verträgen für die Teilnahme an Trainingsmaßnahmen der Firma wortwechsel im folgenden ww genannt. 1.2 Diese Vertragsbedingungen, das Anmeldeformular und die Preisliste bilden den gesamten Vertrag zwischen ww und dem Teilnehmer der Trainingsmaßnahme (TN). Sie ersetzen sämtliche früheren und gleichzeitigen Abreden hinsichtlich der Leistungen von ww.
2. Vertragsschluss 2.1 Der Vertrag zwischen dem TN und ww kommt erst zustande, wenn der TN das Anmeldeformular ordnungsgemäß ausfüllt und unterzeichnet und ww das vom TN ausgefüllte Anmeldeformular nicht innerhalb einer Woche nach Erhalt zurück gewiesen hat. Ab diesem Zeitpunkt gilt das Vertragsverhältnis zwischen dem TN und ww als zustande gekommen. 2.2 ww ist berechtigt, jede Anmeldung ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.
3. Umfang der Dienstleistungen ww stellt klar, dass es sich bei den von ihr zur Verfügung gestellten Leistungen um die eines Dienstvertrages im Sinne von § 611 BGB handelt. Für den Erfolg der Trainingsmaßnahmen übernimmt ww auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften keine Gewähr.
4. Durchführung der Trainingsmaßnahmen 4.1 Der Beginn der jeweiligen Trainingsmaßnahmen ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Wird die Mindestteilnehmerzahl für das vom TN gebuchte Training nicht erreicht, oder kann die geplante Trainingsmaßnahme aus einem von ww nicht zu vertretenden Grund nicht stattfinden, kann das Training auf einen späteren Termin verlegt oder abgesagt werden. 4.2 Sagt die Terminverlegung dem TN nicht zu, kann dieser von der Teilnahme an dieser Trainingsmaßnahme absehen. In diesem Fall wird die bereits entrichtete Gebühr in vollem Umfang zurückerstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass die Trainingsmaßnahme ganz ausfällt. Stimmt der TN dem verlegten Termin zu, wird die bereits entrichtete Gebühr auf die späteren Trainingsseminare angerechnet. 4.3 Für den TN ist ein einmaliges Verschieben der Teilnahme in besonderen Ausnahmefällen bis 8 Tage vor der Trainingsmaßnahme möglich, unter der Voraussetzung, dass die komplette TN-Gebühr bereits gezahlt ist und die Bearbeitungsgebühr erneut gezahlt wird. Ein weiteres Verschieben ist nicht möglich, bei Neuanmeldung ist die TN-Gebühr komplett erneut zu zahlen. 4.4 ww kann bei Krankheit des zuständigen Dozenten die einzelne Trainingsmaßnahme oder einzelne Stunden verschieben.
5. Vergütung 5.1 Für die Teilnahme an der Trainingsmaßnahme erhebt ww Teilnahmegebühren. 5.2 Die Teilnahmegebühr ist nach Zugang der Rechnung ohne Abzug sofort fällig und zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung. Der TN kann an der Trainingsmaßnahme nur nach vollständiger Entrichtung der gesamten Teilnahmegebühr teilnehmen. 5.3 Der TN kann gegenüber Forderungen von ww nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. 5.4 Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der TN nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 5.5 Beanstandungen des Rechnungsbetrages hat der TN unverzüglich, spätestens jedoch sechs Wochen nach Zugang der Rechnung ww schriftlich mitzuteilen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
6. Kündigungsgebühren 6.1 Bei einer Kündigung der Teilnahme bis 6.2 Dem TN bleibt der Nachweis gestattet, ww sei kein, bzw. ein wesentlich geringerer Schaden als die unter 6.1 erhobenen Kündigungsgebühren entstanden. 6.3 ww bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens unbenommen, insbesondere ihr entstandener Stornierungsgebühren und sonstiger Aufwendungen für Hotel und Verpflegung.
7. Verzug 7.1 Erfolgt die Zahlung nicht spätestens bis zwei Wochen vor Beginn der Trainingmaßnahme, kommt der TN automatisch in Verzug. 7.2 ww ist berechtigt, vorbehaltlich der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens, jährliche Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu erheben.
8. Haftung 8.1 Für sonstige Schäden haftet ww nur, soweit diese auf vorsätzliche oder grob fahrlässig herbeigeführte Pflichtverletzungen durch ww, bzw. einer ihrer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter zurückzuführen sind. 8.2 Ausnahmsweise haftet ww
9. Datenschutz ww ergreift alle technisch notwendigen und nach dem jeweiligen Stand der Technik bekannten Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten des TN zu schützen.
10. Sonstiges 10.1 Wird eine Klausel dieses Vertrages durch ein zuständiges Gericht für rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar befunden, so wird die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. 10.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages und/oder dieser Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses. |